Regelmäßige gestellte Fragen und unsere Antworten dazu
Suchtprävention besteht aus einer Vielfalt an gesundheitsfördernden und – erhaltenden Maßnahmen die ansetzen, bevor sich eine Sucht oder eine Abhängigkeit entwickelt.
Betriebliche Suchtprävention ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. So, wie auch anderen Erkrankungen vorgebeugt werden soll, die sich durch eine Arbeitstätigkeit ergeben können oder die aus dem privaten Umfeld mit in den Betrieb getragen werden können, so kann auch einer Abhängigkeitserkrankung mit entsprechender Unterstützung vorgebeugt werden.
In der betrieblichen Suchthilfe werden Mitarbeiter, Vorgesetzte, das Management und Betriebsräte für den Umgang mit Suchtmitteln sensibilisiert um erst gar keinen Missbrauch von Suchtmitteln aufkommen zu lassen. In der betrieblichen Suchthilfe werden ganz konkret betroffene Mitarbeitende unterstützt um einen Ausweg aus der Abhängigkeit zu finden und sowohl den Menschen als auch die Arbeitskraft zu erhalten.
Sucht ist eine Krankheit und keine Charakterschwäche. Sucht ist zudem eine Krankheit, die oftmals tödlich endet. Durch eine effektive Präventionsarbeit können Menschen davor bewahrt werden in diese Krankheit zu rutschen.
Die Mitarbeiterschaft jedes einzelnen Betriebes ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Sucht ist eine Gesellschaftskrankheit, an der schätzungsweise bis 5 – 8 % leiden. Somit gibt es eine entsprechende Quote auch in jedem Betrieb – auch wenn es bisher noch keine Auffälligkeiten gab.
Hier gibt es ganz unterschiedliche Ansätze. Es gibt sowohl Schulungen, Fachvorträge, Experten reden, Workshops aber auch Theaterstücke, Sensibilisierungskurse und vieles weiter mehr
Nein, die gibt es nicht, zumindest nicht auf gesetzlicher Grundlage. Allerdings macht eine Suchtprävention, wenn sie nicht durch Experten unterstützt wird, keinen Sinn. Es ist daher unerlässlich über fundiertes Wissen zu verfügen und dies auch regelmäßig an die aktuellen Entwicklungen anzupassen.
Neben den Themen, die im Betrieb wichtig sind, wie zum Beispiel gesetzliche Vorgaben, der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers und den Unfallverhütungsvorschriften bekommen die Teilnehmer unserer Schulungen auch ein breites Basiswissen zum Thema Abhängigkeit / Sucht vermittelt. Nur dann ist es möglich, die zur Verfügung stehenden Mittel auch bedarfsgerecht einzusetzen.