Q&A

Regel­mä­ßi­ge gestell­te Fra­gen und unse­re Ant­wor­ten dazu

Sucht­prä­ven­ti­on besteht aus einer Viel­falt an gesund­heits­för­dern­den und – erhal­ten­den Maß­nah­men die anset­zen, bevor sich eine Sucht oder eine Abhän­gig­keit entwickelt.

Betrieb­li­che Sucht­prä­ven­ti­on ist ein wich­ti­ger Bestand­teil des betrieb­li­chen Gesund­heits­ma­nage­ments. So, wie auch ande­ren Erkran­kun­gen vor­ge­beugt wer­den soll, die sich durch eine Arbeits­tä­tig­keit erge­ben kön­nen oder die aus dem pri­va­ten Umfeld mit in den Betrieb getra­gen wer­den kön­nen, so kann auch einer Abhän­gig­keits­er­kran­kung mit ent­spre­chen­der Unter­stüt­zung vor­ge­beugt werden.

In der betrieb­li­chen Sucht­hil­fe wer­den Mit­ar­bei­ter, Vor­ge­setz­te, das Manage­ment und Betriebs­rä­te für den Umgang mit Sucht­mit­teln sen­si­bi­li­siert um erst gar kei­nen Miss­brauch von Sucht­mit­teln auf­kom­men zu las­sen. In der betrieb­li­chen Sucht­hil­fe wer­den ganz kon­kret betrof­fe­ne Mit­ar­bei­ten­de unter­stützt um einen Aus­weg aus der Abhän­gig­keit zu fin­den und sowohl den Men­schen als auch die Arbeits­kraft zu erhalten.

Sucht ist eine Krank­heit und kei­ne Cha­rak­ter­schwä­che. Sucht ist zudem eine Krank­heit, die oft­mals töd­lich endet. Durch eine effek­ti­ve Prä­ven­ti­ons­ar­beit kön­nen Men­schen davor bewahrt wer­den in die­se Krank­heit zu rutschen.

Die Mit­ar­bei­ter­schaft jedes ein­zel­nen Betrie­bes ist ein Spie­gel­bild der Gesell­schaft. Sucht ist eine Gesell­schafts­krank­heit, an der schät­zungs­wei­se bis 5 – 8 % lei­den. Somit gibt es eine ent­spre­chen­de Quo­te auch in jedem Betrieb – auch wenn es bis­her noch kei­ne Auf­fäl­lig­kei­ten gab.

Hier gibt es ganz unter­schied­li­che Ansät­ze. Es gibt sowohl Schu­lun­gen, Fach­vor­trä­ge, Exper­ten reden, Work­shops aber auch Thea­ter­stü­cke, Sen­si­bi­li­sie­rungs­kur­se und vie­les wei­ter mehr

Nein, die gibt es nicht, zumin­dest nicht auf gesetz­li­cher Grund­la­ge. Aller­dings macht eine Sucht­prä­ven­ti­on, wenn sie nicht durch Exper­ten unter­stützt wird, kei­nen Sinn. Es ist daher uner­läss­lich über fun­dier­tes Wis­sen zu ver­fü­gen und dies auch regel­mä­ßig an die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen anzupassen.

Neben den The­men, die im Betrieb wich­tig sind, wie zum Bei­spiel gesetz­li­che Vor­ga­ben, der Sorg­falts­pflicht des Arbeit­ge­bers und den Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten bekom­men die Teil­neh­mer unse­rer Schu­lun­gen auch ein brei­tes Basis­wis­sen zum The­ma Abhän­gig­keit / Sucht ver­mit­telt. Nur dann ist es mög­lich, die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel auch bedarfs­ge­recht einzusetzen.

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